Allgemeine Geschäftsbedingungen der HV Druck GmbH (Handels-Verlag GmbH)

(Stand: August 2020)

Vertragsgrundlage

Als Vertragsgrundlage gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden. Alle Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit, soweit nicht Barverkäufe vorliegen, unserer schriftlichen Bestätigung; in allen übrigen Fällen gilt an Stelle der Auftragsbestätigung die Rechnung als Vertragsgrundlage.

Preise

Sämtliche Preisangebote sind freibleibend und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich erwähnt ist, als Nettopreis ab Werk zzgl. Verpackung, Versandkosten und zzgl. der jeweils geltenden MwSt. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese vor der Auftragsbestätigung eintreten oder soweit die Lieferung nach vier Monaten ab Auftragsbestätigung zu erfolgen hat, desgleichen wenn sich unsere Selbstkosten für Löhne und Material erhöhen. Bei offenkundigen Rechenfehlern in unseren Angeboten und Rechnungen, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen, behalten wir uns vor, die Differenzbeträge nachzufordern bzw. zu vergüten.

Lieferung und Lieferzeit

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers an die von ihm genannte Anschrift. Sofern der Käufer keine  besondere Versandanweisung erteilt hat, erfolgt die Anlieferung nach unserem billigen Ermessen ohne Gewähr für den schnellsten oder billigsten Versand, üblicherweise per Anlieferung / Stückgut / Postversand (je nach Umfang der Sendung). Teillieferungen sind stets zulässig. Der vorgesehene Liefertermin ist ein Richttermin. Abweichungen hiervon berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. Wird eine Lieferzeit schriftlich vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung oder nach Zugang der Druckfreigabe bzw. der letzten Ausführungsanweisung, sofern der Käufer diese verlangt hat. Sie verlängert sich angemessen bei nachträglichen Änderungen des Auftrages oder wenn Hindernisse oder Betriebsstörungen auftreten, die außerhalb unserer Verantwortlichkeit liegen, wie alle Fälle des Arbeitskampfes, Unterbrechung der Energiezufuhr oder Verkehrsmittel sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt. Der Käufer ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu beanspruchen. Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach Stellung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Handelsübliche Liefermengendifferenzen bis zu +/- 10 % sind zulässig.

Abnahme und Gefahrübergang

Der Käufer ist verpflichtet, die fertiggestellte Ware unverzüglich, und soweit es sich um einen Abrufauftrag handelt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung abzunehmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit deren Absendung auf den Käufer über. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns wahlweise die Rechte aus § 326 BGB oder das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Käufer nicht innerhalb der Frist gem. Abs. 1 die Ware ab oder ist ein Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen längere Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern.

Zahlung

Rechnungen, mit Ausnahme von Barverkäufen, sind entsprechend der Angaben der Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Skontoabzüge müssen vereinbart sein. Skontoabzug ist dann ausgeschlossen, wenn der Käufer mit älteren Rechnungen in Zahlungsverzug ist. Es können andere Zahlungsziele vereinbart werden. Bei größeren Aufträgen ist der Käufer auf Verlangen zur Vorauszahlung in Höhe eines genannten Teilbetrages verpflichtet. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen; der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Käufer in erheblichem Umfang in Zahlungsverzug oder werden Anhaltspunkte, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse hinweisen, bekannt, so steht uns das Recht zu, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen und noch anstehende Lieferungen auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen in unserem Eigentum. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt Dritten gegenüber geltend zu machen. Er tritt Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren, die mit unserem Eigentumsvorbehalt belastet sind, zur Sicherung sämtlicher offenen Forderungen an uns ab.

Beanstandung, Gewährleistung, Haftungsausschluss

Erkennbare Mängel oder Falschlieferungen hat der Käufer unverzüglich nach Abnahme der Ware, spätestens jedoch binnen einer Woche, verborgene Mängel hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als mängelfrei abgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Abnahme zu untersuchen; dies gilt auch bei Übersendung von Ausfallmustern. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Materialgewicht soweit sie in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die dem Käufer auf Anforderung zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind, oder soweit sie auf drucktechnisch bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für die Eignung der Ware zu den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen, desgleichen nicht für Mängel, Beschaffenheit und Eignung von Material, welches der Käufer beschafft hat. Die vorgesehenen Papiere und Papierfarben gelten als unverbindliche Richtlinie; Abweichungen aller Art insbesondere bezüglich Qualität, Stoffzusammensetzung und Gewicht lassen sich je nach Fertigung nicht vermeiden und werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserem Ermessen verpflichtet, die Ware nachzubessern oder durch mangelfreie Ware zu ersetzen. Bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mögliche Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Verwendung der Ware entstehen könnten, sind ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, insbesondere wegen Mängelrügen, nicht berechtigt, soweit es sich nicht um von uns schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Der Käufer ist selbst verantwortlich für die technische Eignung der Formulare (Stärke der Formulare, Durchschreibefähigkeit) in den von ihm verwendeten Geräten. Hinweise auf den Druckertyp entbinden ihn nicht davon. Rücksendung von bestellten Waren ist nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zulässig.

Urheberrecht, Korrekturabzüge, elektronisch gespeicherte Daten

Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung an von uns hergestellten Skizzen, Entwürfen und elektronisch gespeicherten Daten bleibt vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Regelung bei uns. Durch uns hergestellte elektronisch gespeicherte Daten, Druckplatten und sonstige Vorrichtungen bleiben in unserem Eigentum. Die Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe unserer Entwürfe an Dritte ist nicht gestattet. Der Käufer hat die Herstellungskosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster zu bezahlen, auch wenn ein Druckauftrag nicht zustande kommt. Der Käufer trägt die ausschließliche Verantwortung dafür, dass ihm das Recht der Vervielfältigung aller Druckvorlagen zusteht. Wir sind nicht verpflichtet, Proofs oder Kopien von Kopiervorlagen an den Käufer zu liefern. Für fremde Druckunterlagen, Manuskripte oder Dateien, die nicht binnen vier Wochen nach Erledigung des Auftrags schriftlich zurückgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung. Korrekturabzüge sind vom Käufer zu prüfen und zu genehmigen. Für Druckfehler, die vom Käufer übersehen wurden, besteht keine Haftung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir zur Übersendung eines Korrekturabzugs nicht verpflichtet. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten zu Lasten des Käufers. Ersatzkorrekturen durch nachträgliche, im Manuskript nicht vorgesehene Änderungen, sowie infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes von uns unverschuldete Abweichungen von der Druckvorlage sind vom Käufer nach dem erforderlichen Aufwand zu vergüten.

­Datenschutz

Der Käufer wird davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum Datenschutz. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer die Bonität des Käufers mittels Auskunfteien prüft.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist, soweit gesetzlich zulässig, Chemnitz. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

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